Die Bezeichnungen "beglaubigte Übersetzung" und "Übersetzer"
Während ein Übersetzer geschriebene Texte übersetzt, beispielsweise eine Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde), Arbeitszeugnisse, Verträge, technische Texte oder ähnliches übersetzt, überträgt ein Dolmetscher mündliche Sprache.
Wenn Sie eine Übersetzung bei Gericht vorlegen müssen oder die Übersetzung eines offiziellen Dokuments anfertigen lassen, benötigen Sie meist eine "beglaubigte Übersetzung". Diese wird zwar so genannt, "beglaubigte Übersetzung" ist allerdings kein offizieller Ausdruck. Sie ist eine Übersetzung, die von einem in Deutschland vereidigten/ermächtigten/beeidigten Übersetzer ausgestellt wurde. In Baden-Württemberg, Bayern und einigen anderen Bundesländern heißen diese gerichtlich vereidigten Übersetzer "öffentlich bestellter und (allgemein) beeidigter Übersetzer" oder "öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer". Daneben gibt es in anderen Ländern die Bezeichnungnen beeidigter, vereidigter oder ermächtigter Übersetzer.
Nicht nur bei Behörden wie Standesämtern oder bei Gerichten werden beglaubigte Übersetzungen verlangt, auch in der Wirtschaft werden Übersetzungen von vereidigten Fachübersetzern oft nachgefragt, um so zu garantieren, dass eine Übersetzung eines fremdsprachlichen Dokuments tatsächlich eine objektiver bzw. neutrale Übersetzung ist und dass der Übersetzer auch entsprechend qualifiziert ist. Der Begriff "Übersetzer" ist - im Gegensatz zu Architekt, Rechtsanwalt o.ä. - nicht gesetzlich geschützt. Jeder kann sich Übersetzer nennen. Bei der Auftragsvergabe sollten Sie daher darauf achten, dass ein staatlich geprüfter Übersetzer, staatlich anerkannter Übersetzer, akademisch geprüfter Übersetzer oder Diplom-Übersetzer ihren Text übersetzt. Diese Begriffe sind als Bildungsabschlüsse für Übersetzer nämlich doch geschützt und dürfen nur geführt werden, wenn man den entsprechenden Abschluss als Übersetzer gemacht hat.
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Wo kann ich noch weitere Übersetzer finden?
In der Übersetzer-Suche des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer sind mehr als 7000 professionellen Übersetzer zu finden, darunter auch viele Einträge für München. Ein umfassendes Übersetzer-Verzeichnis von vereidigten (öffentlich bestellten und beeidigten) Übersetzern, auch aus München, finden Sie unter http://www.gerichts-uebersetzer.de/. Das Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Übersetzer-Verzeichnis "Experten-Branchenbuch" enthält zudem eine umfangreiche Liste mit Übersetzern aus München, auch mit beeidigten Übersetzern aus München. Diese Übersetzer-Suche für München finden Sie hier: München Übersetzer.
Übersetzungsagenturen in München
In München sind auch einige Übersetzungsbüros oder Übersetzungagenturen ansässig oder unterhalten ein Filiale in München. Der Vorteil eines freiberuflichen Übersetzers (wie die Übersetzer in der obigen Liste für München) ist wohl der direkte Kontakt und die direkteren Preise. Übersetzungsbüros möchten natürlich auch eine Marge erzielen, so dass hier der Übersetzer weniger verdient oder der Preis am Ende höher liegt. Insofern wäre die Beauftragung eines freiberuflichen Übersetzers aus München von Vorteil. Aber ein Büros oder einer Agentur hat auch Vorteile, so etwa bei der Koordinierung von größeren Projekten oder wenn das Büro weitere Dienstleistungen übernimmt und aus einer Hand liefert. Ein großer deutscher Anbieter, auch in München, ist z.B. die Übersetzungen Kern AG. In München sind außerdem noch weitere Übersetzungsbüros ansässig, etwa das Übersetzungsbüro Bauer GmbH mit seiner Niederlassung in München.
Kontakt
Übersetzungsanfragen, Angebotseinholung, Nachfragen zu Aufträgen richten Sie bitte direkt an den jeweiligen Übersetzer, der ihr Vertragspartner ist. Diese Website stellt lediglich die Kontaktdaten (Website etc.) der Übersetzer zur Verfügung, vermittelt jedoch keine Aufträge. Für allgemeine Anfragen zu dieser Website schreiben Sie uns am besten eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
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